Regina Augenstein: „Risiko Scheinselbstständigkeit – ein Risiko vor allem für den Auftraggeber“

(„Kurzeitung Bad Füssing“, 08/2016)

Risiko Scheinselbstständigkeit – ein Risiko vor allem für den Auftraggeber

 

Rechtsanwältin Regina Augenstein, Pocking

 

Kanzlei Gerauer Augenstein Rechtsanwältin Scheinselbständigkeit

Das Thema Scheinselbständigkeit – also die scheinbar selbständige Tätigkeit für einen anderen, die eigentlich als abhängige Beschäftigung zu werten ist (Stichwort „Subunternehmer“) – ist ein Dauerbrenner im Sozialrecht. Die Problematik wird allerdings von vielen Unternehmen unterschätzt und auf die leichte Schulter genommen – nach dem Motto „ Wird schon gut gehen“. Das ist aber nicht immer der Fall.

So sehen sich Betriebe nach sozialrechtlichen Betriebsprüfungen oftmals erheblichen Beitragsnachforderungen ausgesetzt. Aber nicht nur das: meist – um nicht zu sagen immer – kommen Säumniszuschläge in annähernd gleicher Höhe hinzu. Dies kann selbst ein gesundes und gut laufendes Unternehmen durchaus in finanzielle Schieflage bringen. Außerdem ist dann nicht nur der Arbeitgeberanteil der Sozialabgaben des vermeintlich Selbständigen im Nachhinein durch das Unternehmen zu tragen, sondern auch der Arbeitnehmeranteil. Ein Rückgriff auf den „Scheinselbständigen“ ist kaum und nur in engen zeitlichen Grenzen möglich.

Aber kein Grund zur Panik! Die Risiken lassen sich durchaus minimieren. Unter Umständen können sie sogar nahezu ganz ausgeschlossen werden. Es ist allerdings ratsam frühzeitig über die notwendigen Schritte nachzudenken und diese einzuleiten – sei es durch vertragliche Gestaltung oder aber durch entsprechende Anfrageverfahren bei den Sozialversicherungen. Wer sich allerdings zu einer entsprechenden Klärung der Verhältnisse entschließt, sollte sich vorher durch fachkundige Personen beraten lassen, welches Mittel für das eigene Unternehmen am passendsten ist, um die sozialrechtliche Einordnung eines Mitarbeiters/Selbständigen klären zu lassen.

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