Aktueller Hinweis zur Corona-Krise
Unsere Kanzlei ist weiterhin zu den angegebenen Zeiten geöffnet.
Terminvereinbarungen bleiben möglich, wobei wir im Rahmen des persönlichen Aufeinandertreffens auf die Einhaltung eines Sicherheitsabstandes achten und das Händeschütteln vermeiden.
Wir möchten insbesondere Personen, die Symptome von Atemwegserkrankungen zeigen, die innerhalb der letzten zwei Wochen aus Risikogebieten zurückgekehrt sind oder Infizierte bzw. Verdachtsfälle in ihrem unmittelbaren, persönlichen Umfeld haben, bitten, vorerst von der Vereinbarung eines persönlichen Termins abzusehen.
In nahezu allen Rechtsangelegenheiten ist es möglich, Besprechungen telefonisch zu führen, auch Erstgespräche in neuen Rechtsangelegenheiten. Wir bitten daher in der momentanen Situation, über unser Sekretariat zunächst einen Telefontermin zu vereinbaren. Dabei werden Sie darauf hingewiesen, welche Dokumente ggf. schon vorab per Mail oder Post versandt werden können. Im Telefontermin können wir dann klären, ob eine persönliche Besprechung in unserer Kanzlei angezeigt ist.
Bei Bedarf kann sämtliche Korrespondenz auch auf elektronischem Wege geführt werden.
Gerne können auch telefonische Beratungstermine vereinbart werden, wenn es um die rechtlichen Auswirkungen der Corona-Krise geht.
Wir wünschen Ihnen aber in erster Linie, dass Sie gesund durch diese für uns alle schwierige Zeit kommen!
Ihr Kanzlei-Team
Prof. Gerauer Rechtsanwälte