(„Rottal Boulevard“, 01/2016)
Verkehrsunfälle durch Haustiere
Rechtsanwältin Johanna Wasmuth, Pocking Schwerpunkt Strafrecht und Verkehrsrecht sowie |
Haustiere, die auf die Straße laufen, verursachen immer wieder Verkehrsunfälle mit Sach- und Personenschäden.
Durch eine Teilkaskoversicherung sind oft nur Schäden am eigenen Auto, die durch Haarwild verursacht werden, gedeckt, nicht jedoch Schäden durch Haustiere.
Haustiere sind alle zahmen Tiere, die im Haus, aber auch in Ställen gehalten werden, z. B. Hunde oder Katzen, Pferde oder Kühe. Grundsätzlich muss jeder Tierhalter für alle von seinem Tier verursachten Schäden aufkommen. Bei Nutztieren, die dem Erwerb des Tierhalters dienen (z. B. Kuh oder Reitschulpferd) haftet er allerdings nur bei eigenem Verschulden, d. h. wenn das Tier z. B. nicht genügend beaufsichtigt wurde. Bei Haustieren ohne Erwerbszweck haftet der Tierhalter unabhängig von seinem Verschulden.
Jeder Haustierhalter sollte deshalb sein Tier unbedingt über eine Tierhalterhaftpflicht versichern.
Ist man in einen Verkehrsunfall mit einem Haustier verwickelt, sollte man sich Rechtsrat bezüglich der unterschiedlichen Regulierungsmöglichkeiten und deren Erfolgsaussichten einholen.