Checkliste Hofübergabe

Die wichtigsten Punkte für eine gelungene Hofübergabe

Aufgelistet sind hier Regelungs- und Handlungsmöglichkeiten, die nicht in jedem Fall passen! Die Beratung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt und einen Steuerberater wird dringend empfohlen!

Testament/Erbvertrag

  • Zeitpunkt: jetzt! Ggf. nach Hofübergabe anpassen
  • Einsetzung eines Erben
  • Ersatzerben
  • Vermeidung von Erbengemeinschaften
  • Ertragswertklausel (→ Landgut)
  • Vermächtnisse
  • „Supervermächtnis“
  • Pflichtteilsklauseln

Übergabevertrag

  • Zeitpunkt: nach gründlicher Vorbereitung
  • Interessenausgleich zwischen Hofübergeber und Hofübernehmer
  • Einwilligung des Ehegatten des Übergebers (bei Zugewinngemeinschaft)
  • Einbeziehung der „weichenden Geschwister“
  • ggf. Einbindung des Ehegatten des Übernehmers
  • zu übergebenden Vermögensteile
    o Grundstücke und Gebäude
    o lebendes und totes Inventar, Vorräte
    o privaten und betrieblichen Bankkonten
    o betriebliche Forderungen und Verbindlichkeiten
    o Mitgliedschaften und Lieferrechte
    o bestehenden Versicherungsverträge
    o wertvolles Inventar (z. B. antike Möbel, Autos, Pferde)
    o Photovoltaikanlage
  • Überlassung einer noch zu vermessenden Teilfläche
  • Alternative: Begründung eines Erbbaurechts
  • vom Übergeber zurückbehaltene Grundstücke oder Betriebsteile
  • Wohnungsrecht
    o klare Trennung der Wohnbereiche! Ggf. Teilungserklärung
    o Benennung des Gebäudes, ggf. der Zimmer
    o Mitbenutzung gemeinschaftlicher Einrichtungen und Räume (Hausgarten, Keller etc.)
    o Aufteilung der Nebenkosten des Wohnens, z. B. für Heizung, Strom- und Wasserversorgung, Müllabfuhr und Instandhaltung
    o Übernahme der Schönheitsreparaturen
  • Naturalleistungen (z. B. landwirtschaftliche Erzeugnisse oder Beköstigung am gemeinsamen Tisch)
  • Mitbenutzung des betrieblichen Fahrzeugs
  • Verpflichtung zur Pflege bei Krankheit und Gebrechlichkeit („Wart und Pflege“)
  • Geldrente
    o Bedarf ↔ Leistungsfähigkeit
    o ggf. mit Wertsicherungsklausel, angelehnt an Index der Lebenshaltungskosten
    o Änderungsmöglichkeit bei Änderung der tatsächlichen Umstände (Bedarf/Leistungsfähigkeit, § 323 ZPO)
    o Reduzierung mit Ableben eines Übergebers (z.B. um 50%)
    o für den Fall des Wegzugs vom Hof: Festlegung einer bestimmten Rente für Wohnung, Naturalleistungen und Pflege
  • Nießbrauch
  • Einmalige Zahlungen, insb. an „weichende“ Geschwister
    o Ertragswert (Reinertrag x Kapitalisierungsfaktor) → Landgut
    o Leistungsfähigkeit des Hofes
    o übernommene Verbindlichkeiten
    o Wert des Altenteils
    o vom Übernehmer bereits erbrachte Arbeitsleistungen
    o Leistungen an Geschwister in der Vergangenheit (z.B. Geld, Grundstück, Studium)
  • Pflichtteilsverzicht (ggf. beschränkt) der weichenden Geschwister
  • Pflichtteilsverzicht des Übernehmers
  • Übernahme von Verbindlichkeiten
  • Rückfall, wenn der Übernehmer kinderlos verstirbt (aber: Benachteiligung des eingeheirateten Ehepartners!)
  • Rückforderungsrecht wenn „etwas schief läuft“, der Übernehmer z.B.
    o vor dem Veräußerer verstirbt,
    o insolvent/drogenabhängig etc. wird,
    o sich scheiden lässt oder
    o das Anwesen veräußert oder belastet
  • Spekulationsklausel
  • Ertragswertklausel (→ Landgut)
  • vollständige Absicherung des Altenteils erstrangig im Grundbuch (bei Finanzierungsbedarf ggf. nur an einem Teil der Grundstücke)

„gleitende Hofübergabe“

  • Zeitraum: zur Vorbereitung
  • Arbeitsvertrag
  • Pachtvertrag oder
  • Gesellschaftsvertrag
  • geplanten Übernehmer erbrechtlich absichern durch Erbvertrag
  • eingeheirateten Ehegatten absichern durch Ehevertrag

Ralf Nieke
Fachanwalt für Erbrecht

Rechtsanwalt Ralf Nieke

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