Aufgrund der nachgewiesenen besonderen Kenntnisse und Erfahrungen wurde unserer Partnerin, Frau Rechtsanwältin Johanna Wasmuth, von der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München heute die Befugnis erteilt, die Bezeichnung „Fachanwältin für Verkehrsrecht“ zu führen. Wir freuen uns und gratulieren ganz herzlich.