Erbrecht

Was wird einmal aus meinem Vermögen? Wer bekommt was? Was passiert, wenn ich kein Testament mache? Wie kann ich jemanden enterben? Wie schlägt man ein Erbe aus? Was tun bei Streit in der Erbengemeinschaft? Wer haftet für Schulden? Wer bekommt den Pflichtteil und wie wird dieser berechnet? Wozu braucht man einen Erbschein?

Erben und Vererben sind mehr als rechtliche Fragen. Nicht selten werden Auseinandersetzungen um die Erbschaft emotional ausgetragen. Der Fachanwalt für Erbrecht geht mit dieser Ausnahmesituation souverän und einfühlsam um. Seinem Wissen und seiner Erfahrung können Sie vertrauen.

Was tun bei einem Todesfall? Diese Checkliste enthält Hinweise für Angehörige.

Mann gibt Setzling an Kind weiter

Kernbereiche unserer Tätigkeit im Erbrecht:

Die Herausforderungen der Vermögensnachfolge und rechtliche Instrumente

Die Vermögensnachfolge ist ein zentraler Aspekt der finanziellen Planung. Ob dies am besten mittels vorweggenommener Erbfolge („mit warmer Hand“) oder im Wege einer erbrechtlichen Regelung („mit kalter Hand“) geschieht, hängt immer vom Einzelfall ab. Es kommt es auf die familiären Verhältnisse und die Vermögensverhältnisse an. Um sicherzustellen, dass die Vermögensnachfolge erfolgreich umgesetzt wird, gibt es verschiedene rechtliche Instrumente.

Eines der wichtigsten Instrumente ist das Testament, das den letzten Willen einer Person enthält. Es gibt verschiedene Arten von Testamenten, wie z.B. das Berliner Testament, das von Ehepartnern gemeinsam erstellt wird, um sich gegenseitig als Erben einzusetzen und anschließend ihre Kinder als Schlusserben zu bestimmen. Die Testierfähigkeit spielt hierbei eine entscheidende Rolle, da eine Person zum Zeitpunkt der Testamentserstellung in der Lage sein muss, die Tragweite ihrer Entscheidungen zu verstehen.

Um sicherzustellen, dass der letzte Wille respektiert und umgesetzt wird, kann eine Person einen Testamentsvollstrecker ernennen. Dieser wird nach dem Ableben die Durchführung des Testaments überwachen und sicherstellen, dass alle Anweisungen eingehalten werden.

Ein Übergabevertrag ist ein weiteres Instrument, das häufig bei der Regelung der Vermögensnachfolge eingesetzt wird. Dabei überträgt der Vermögensinhaber zu Lebzeiten Teile seines Vermögens auf die nächste Generation, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten, beispielsweise in Bezug auf Familienunternehmen oder Immobilien.

Die Unternehmensnachfolge ist ein weiterer wichtiger Aspekt der Vermögensnachfolge, insbesondere wenn es um familiengeführte Unternehmen geht. Die Übertragung des Unternehmens auf die nächste Generation erfordert eine sorgfältige Planung und Umsetzung, um die Kontinuität und Stabilität des Unternehmens zu gewährleisten.

Allerdings können auch Konflikte entstehen, wie die Anfechtung des Testaments durch unzufriedene Erben, die ihre Ansprüche geltend machen möchten. In einigen Fällen kann es auch zu einer Ausschlagung des Erbes kommen, wenn die Erben die Erbschaft aus verschiedenen Gründen ablehnen.

Insgesamt ist die Vermögensnachfolge ein komplexes Thema, das sorgfältige Planung und Beratung erfordert. Durch die Nutzung der richtigen rechtlichen Instrumente und die frühzeitige Auseinandersetzung mit potenziellen Herausforderungen können wir sicherstellen, dass Ihr Vermögen gemäß Ihren Wünschen übertragen wird und Ihre Angehörigen gut versorgt sind.

Erbstreit und die Bedeutung fachkundiger Beratung

Erbstreitigkeiten sind leider keine Seltenheit, vor allem dann, wenn ein Laientestament vorliegt. Laien-Testamente, also Testamente, die ohne fachliche Unterstützung erstellt werden, bergen häufig das Risiko unklarer oder widersprüchlicher Formulierungen. Wenn juristische Begriffe ungeprüft übernommen werden, kommt es regelmäßig zu Missverständnissen, die zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen können.

Ein häufiger Fehler besteht darin, Vererben und Vermachen nicht klar voneinander abzugrenzen. Beide Begriffe haben völlig unterschiedliche Bedeutungen, die man kennen muss, um Streit zu vermeiden. Die Auslegung solcher Testamente wird zu einer komplexen Aufgabe mit ungewissem Ausgang. Oft spielen dann Sachverständige und Bewertungsgutachten eine wichtige Rolle, um den Wert von Vermögensgegenständen wie Immobilien oder Unternehmen zu ermitteln. Mehr als 3/4 aller Erbstreitigkeiten beruhen auf Laien-Testamenten. Die Kosten sind immens! So beträgt das Kostenrisiko bei einem Rechtsstreit über einen Nachlass mit einem „durchschnittlichen“ Wert von 500.000 Euro über 2 Instanzen 75.000 Euro!

Die Verwendung von Mustern oder standardisierten Vorlagen mag verlockend sein, um Zeit und Mühe zu sparen, aber dies birgt erhebliche Risiken. Jeder Erbfall ist einzigartig und erfordert eine individuelle Herangehensweise. Die Einbindung von rechtlichen oder emotionalen Aspekten erfordert eine maßgeschneiderte testamentarische Gestaltung. Verschärft wird das Problem der Laien-Testamente durch den Einsatz von sog. künstlicher Intelligenz (KI). Obwohl KI eine bemerkenswerte Entwicklung darstellt, wäre es äußerst riskant, einem KI-Programm die Erstellung eines Testaments zu überlassen. Die besonderen persönlichen Verhältnisse, menschlichen Beziehungen, persönlichen Werte und Vermögensverhältnisse können von einer KI nicht angemessen berücksichtigt werden.

Um Erbstreitigkeiten und langwierige, teure Gerichtsprozesse zu vermeiden, ist es unerlässlich, fachkundige Beratung einzuholen. Ein spezialisierter Rechtsanwalt wie ein Fachanwalt für Erbrecht kann dafür sorgen, dass das Testament rechtsgültig und klar formuliert ist, sodass der letzte Wille einer Person ordnungsgemäß umgesetzt wird. Die Expertise eines Fachmanns hilft dabei, Ihre individuellen Wünsche und Vorstellungen umfassend zu berücksichtigen und die bestmögliche Lösung für eine gerechte und reibungslose Vermögensnachfolge zu finden.

Der Pflichtteil im Erbrecht:
Ansprüche, Pflichtteilsergänzung und Pflichtteilsverzicht

Der Pflichtteil ist ein zentraler Aspekt des Erbrechts und gewährt enterbten Kinder und Ehepartnern einen gesetzlichen Anspruch auf einen bestimmten Anteil des Vermögens. Geschwister hingegen haben keinen Anspruch auf den Pflichtteil. Diese Regelung soll sicherstellen, dass enge Familienmitglieder im Erbfall nicht völlig leer ausgehen, sondern zumindest einen Teil vom Nachlasswert erhalten. Der Pflichtteil entspricht der Hälfte des gesetzlichen Erbteils, den sie ohne Testament erhalten hätten.

Wenn der Erblasser zu Lebzeiten Schenkungen vorgenommen hat, um den Nachlass zu verringern und somit den Pflichtteil zu umgehen, kann es zu einem Pflichtteilsergänzungsanspruch kommen. Dieser Anspruch ermöglicht es, Schenkungen innerhalb bestimmter Zeiträume vor dem Erbfall dem Nachlass hinzuzurechnen, sodass der Pflichtteil entsprechend ergänzt wird.

Es besteht die Möglichkeit, auf den Pflichtteil zu verzichten. Ein solcher Pflichtteilsverzicht muss notariell beurkundet werden, um rechtswirksam zu sein.

Im Rahmen der Pflichtteilsansprüche haben die Anspruchsberechtigten das Recht auf Auskunft über den Nachlass. Der Erbe muss ein Nachlassverzeichnis erstellen, das eine detaillierte Auflistung aller Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten und Schulden des Erblassers enthält. Dies ermöglicht den Pflichtteilsberechtigten, die Höhe ihres Anspruchs zu ermitteln und gegebenenfalls den Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend zu machen.

Insgesamt sind die Regelungen zum Pflichtteil und den damit verbundenen Ansprüchen komplex und erfordern sorgfältige rechtliche Beratung. Es ist ratsam, fachkundigen juristischen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass die Rechte und Ansprüche der Pflichtteilsberechtigten angemessen gewahrt werden. Die Auseinandersetzung mit dem Pflichtteil kann emotional belastend sein, und eine kompetente Beratung kann dazu beitragen, mögliche Konflikte und Streitigkeiten zu minimieren und eine gerechte Verteilung des Nachlasses zu gewährleisten.

Die Erbengemeinschaft:
Risiken und Herausforderungen bei der gemeinsamen Erbschaft

Wenn eine Person verstirbt und mehrere Erben vorhanden sind, entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft.

Dies bedeutet, dass alle Erben gemeinschaftlich und ungeteilt den Nachlass erwerben. Alle Nachlassgegenstände gehören somit allen Erben zusammen, und jeder Erbe hat ein Miteigentumsrecht an den Vermögensgegenständen. Dies kann zu erheblichen Schwierigkeiten führen, da die Erbengemeinschaft eine Art Zwangsgemeinschaft darstellt, in der unterschiedliche Interessen aufeinandertreffen können.

Insbesondere bei Immobilien wie dem Elternhaus können emotionale Bindungen und unterschiedliche Vorstellungen über die Verwendung oder den Verkauf zu Konflikten führen. Jeder Erbe hat das Recht, bei wichtigen Entscheidungen mitzubestimmen, was zu Entscheidungslähmung führen kann, da Verfügungen nur einstimmig getroffen werden können.

Jeder Miterbe kann die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen, was eine Zerschlagung des Nachlasses bedeuten kann. Als letztes Mittel kann es zur Teilungsversteigerung kommen. Hierbei wird z.B. das Elternhaus öffentlich versteigert, um den Erlös aufzuteilen.

Ein weiterer Nachteil der Erbengemeinschaft ist die gesamtschuldnerische Haftung für Schulden des Erblassers. Jeder Erbe haftet für die Verbindlichkeiten des Nachlasses in vollem Umfang, und Gläubiger können ihre Ansprüche gegenüber jedem einzelnen Erben geltend machen.

Um jedoch Konflikte zu vermeiden und die Interessen aller Erben angemessen zu berücksichtigen, ist es ratsam, frühzeitig eine fachkundige Beratung in Anspruch zu nehmen. Ein erfahrener Erbrechtsanwalt kann dazu beitragen, potenzielle Konflikte zu minimieren und eine reibungslose Erbauseinandersetzung zu ermöglichen.

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