Immobilienrecht
Wer schon einmal eine Immobilie gekauft hat, ist bereits mit dem Immobilienrecht in Berührung gekommen und weiß, dass dabei alles vertraglich festgehalten wird. Regelmäßig wird dazu ein Notar benötigt. Doch wer kümmert sich um die Wahrnehmung Ihrer Rechte?
Wir beraten Sie bei Rechtsfragen vor, während und nach Vertragsabschlüssen. Darüber hinaus kümmern wir uns um Ihre Rechte aus Grundstückskaufverträgen und Übergabeverträgen.
Kernbereiche unserer Tätigkeit im Immobilienrecht:
- Beteiligung und Vertretung vor, während und nach Vertragsabschlüssen
- Notarverträge (Vorbereitung)
- Kauf und Verkauf einer Immobilie
- Übergabeverträge
- Grundbuchrecht
- Belastung von Grundstückseigentum
- Erbbaurecht
Ansprechpartner
Es muss nicht immer vor Gericht enden.