Kaufrecht
Im täglichen Leben sind Kaufverträge nicht mehr wegzudenken, sie werden mündlich, schriftlich oder manchmal auch mit notarieller Beurkundung abgeschlossen.
Eine zentrale Rolle spielen dabei die Mängelgewährleistung und die Herstellergarantie, wenn der Verkäufer die geschuldete Leistung nicht erbringt, also ein Mangel vorliegt.
Doch auch der Online-Handel steigt zunehmend in seiner Bedeutung, denn immer mehr Kaufverträge werden heutzutage im Internet abgeschlossen und der Kauf digitaler Inhalte ist ebenso keine Seltenheit mehr.
Wir sind für Sie am Puls der Zeit und beraten Sie zu Ihrem Widerrufsrecht, Ihren Mängelansprüchen und dessen Verjährung und der Anfechtung von Kaufverträgen.
Kernbereiche unserer Tätigkeit im Kaufrechts:
- Abschluss von Kaufverträgen via Telefon, Internet, Katalog, an der Haustür
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Anfechtung
- Herstellergarantie
- Kauf und Verkauf von Neu- und Gebrauchtwagen
- Kaufverträge
- Leasing
- Mängel an der Kaufsache
- Rechte des Käufers/Verkäufers
- Verjährung von Mängelansprüchen
- Widerrufsrecht
Ansprechpartner
Es muss nicht immer vor Gericht enden.