Sozialrecht
Im Grundgesetz ist festgehalten, dass Deutschland ein sozialer Rechtsstaat ist. Das bedeutet, dass jeder Bürger ein Recht auf ein menschenwürdiges Leben hat, auch wenn er selbst aus eigener Kraft dazu nicht oder nicht mehr in der Lage ist. Aus diesem Grund bietet der Staat soziale Absicherungen, wie beispielsweise die gesetzlichen Renten- und Krankenversicherungen, Arbeitslosengeld, Sozialhilfe und Grundsicherung.
Darüber hinaus umfasst das Sozialrecht auch die Kinder- und Jugendhilfe sowie die Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen.
Um Ihre Ansprüche geltend zu machen, finden Sie bei uns einen verlässlichen Partner – menschlich und kompetent.
Kernbereiche unserer Tätigkeit im Sozialrecht:
- gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung
- gesetzliche Unfallversicherung (insbesondere auch Ansprüche wegen Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten)
- gesetzliche Rentenversicherung
- Arbeitsförderung und Arbeitslosenversicherung
- Grundsicherung und Sozialhilfe
- von Sozialhilfeträgern übergeleitete Ansprüche (insbesondere Elternunterhalt oder Rechte aus Übergabeverträgen)
- Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
- Landwirtschaftliche Sozialversicherung und Künstlersozialversicherung
- Kinder- und Jugendhilfe
- Beitragsrecht und Versicherungspflicht incl. Betriebsprüfungen (Stichwort Scheinselbständigkeit)
- Wohngeldrecht
- BAföG
Ansprechpartner
Jeder deutsche Bürger hat ein Recht auf ein menschenwürdiges Leben.