Verkehrsrecht
Das Verkehrsrecht umfasst im weitesten Sinne sämtliche Rechtsnormen, die mit dem Straßenverkehr in Verbindung stehen.
Es ist sehr komplex, da es sich aus verschiedensten Vorschriften des öffentlichen Rechts, des Strafrechts und des Privatrechts zusammensetzt. Es ist in unterschiedlichen Gesetzen geregelt.
Wir unterstützen Sie diesbezüglich in allen Belangen.
Kernbereiche unserer Tätigkeit im Verkehrsrecht:
- Schadensregulierung von Verkehrsunfällen (Sachschäden, Schmerzensgeld usw.)
- Fahrzeugkauf
- Ordnungswidrigkeiten
- Verkehrsstrafrecht: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort – Trunkenheitsfahrt – Straßenverkehrsgefährdung
- Fahrerlaubnisrecht: Probezeit – begleitetes Fahren – Führerscheinentzug – Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)
Ansprechpartner
Es muss nicht immer vor Gericht enden.