Werkvertragsrecht

Das Werkvertragsrecht regelt das Rechtsverhältnis zwischen (Werk-) Unternehmer und Besteller. Es begegnet uns insbesondere im Handwerk, beim Hausbau und immer dann, wenn nicht das Erbringen einer Leistung vereinbart wird, sondern ein Werkerfolg geschuldet wird.

Regelmäßig streiten sich die Beteiligten über den Werklohn, Preissteigerungen, Verzögerungen und Mängel. Wir begleiten Sie bereits bei der Erstellung der Werkverträge und schaffen so eine rechtssichere Basis. Beim Auftreten von Mängeln oder Verzögerungen kümmern wir uns um die Durchsetzung von Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen bzw. deren Abwehr. Bei Streitigkeiten um den Werklohn übernehmen wir den Forderungseinzug bzw. die Abwehr von unberechtigten Forderungen.

Wir unterstützen Sie bei der Sicherung und Durchsetzung Ihrer Rechte und verschaffen Ihnen durch unsere Erfahrung und Spezialisierung den entscheidenden Vorteil.

Zwei Figuren auf einem Bauplan

Kernbereiche unserer Tätigkeit im Werkvertragsrecht:

  • Abnahme
  • Durchsetzung von Werklohnansprüchen bzw. Abwehr von unberechtigten Forderungen
  • Einheitspreisvertrag
  • Ersatzvornahme
  • Gewährleistung
  • Mängel
  • Minderung
  • Pauschalpreisvertrag
  • Regiearbeiten
  • Rücktritt
  • Schadensersatz
  • Subunternehmervertrag
  • Vertragserstellung
  • Verjährung
  • Vergütung
  • Verzug
  • Schlussrechnung

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Es muss nicht immer vor Gericht enden.